Öffnungszeiten

Die Alpe Sücka ist von Ende Mai
bis Anfang September geöffnet.
+423 797 22 70
alpesuecka@agt.li 

Kontakt

Alpgenossenschaft Triesenberg
Postfach 1211
FL 9497 Triesenberg
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Gründung der Alpgenossenschaft Triesenberg

Die Bewirtschaftung der Alpe Sücka bei der rund 100 Kühe gealpt werden ist eine grosse Herausforderung. Einerseits sind die Vorgaben der Alpbewirtschaftung, die Tiergesundheit, die Zusammenarbeit mit anderen Alpgenossenschaften und Behörden etc. zu berücksichtigen, andererseits werden Alpprodukte, welche den hohen Anforderung an Lebensmittel entsprechen, produziert. Hinzu kommt der Verkauf und Vertrieb der Alpprodukte auf der Alpe sowie der Vertrieb über diverse Läden und Gastronomiebetriebe. Letztendlich ist auch gutes Personal erforderlich ohne dies der Betrieb nicht läuft. Dies alles setzt eine geordnete Organisation und Kontinuität voraus. Man darf hier schon von einer kleinen Firma sprechen.

Im Jahre 2014 haben die Verantwortlichen der Gemeinde die Gründung einer Alpgenossenschaft Triesenberg in Erwägung gezogen, welcher neben der Bewirtschaftung der Alpe Sücka auch die Alpe Turna/Sareis übertragen werden soll. Am 09. Dezember 2014 konnte die konstituierende Genossenschaftsversammlung im Sitzungszimmer „Uenaboda“ im Vereinshaus abgehalten werden. Zwölf der dreizehn anwesenden Landwirte erklärten einstimmig, die Alpgenossenschaft zu gründen, selbst Genossenschafter zu werden und die Statuten zu genehmigen. Somit war die Alpgenossenschaft Triesenberg Realität geworden. Waren es bis anhin ausnahmslos Landwirte, welche für die Belange der Alpe eingesetzt waren, steht es der neu gegründeten Alpgenossenschaft auch frei, Nichtmitglieder mit Funktionen zu betrauen und damit die Landwirte zu entlasten. So wurde der erste Vorstand der Alpgenossenschaft dann auch mit zwei Nichtmitgliedern (Kassier und Aktuar) besetzt.

Bereits am 26. Februar 2015 fand die 1. Genossenschaftsversammlung statt. Hierbei galt es vor allem das Alpreglement zu genehmigen. Im Alpreglement werden nebst den Aufgaben des Vorstands, der Alpmeister und der Bestösser auch die Sömmerung, das Gemeinwerk sowie Entschädigungen geregelt.

Somit war der Weg für das erste Betriebsjahr der neu gegründeten Alpgenossenschaft frei und die praktische Arbeit konnte aufgenommen werden.